Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 11 Aufsichtsratsvergütungen

Prof. Dr. Gerhard Kraft (November 2017)

Erläuterungen

Gerhard Kraft
A. Überblick über die Vorschrift

1Art. 11 DBA-Frankreich entspricht im Hinblick auf den Regelungsgegenstand dem Art. 16 OECD-MA. Der Text besteht seit der ersten Version des DBA-Frankreich unverändert. Nicht nur hinsichtlich seiner Stellung im Abkommenszusammenhang, sondern auch bezüglich seiner grundsätzlichen Regelungsidee lassen sich Abweichungen vom OECD-MA konstatieren. Während der Kern der OECD-Regelung das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft zuweist, die die Vergütungen zahlt, besteht eine Abweichung vom OECD-MA dahingehend, dass die prinzipielle Besteuerung am Wohnsitz des Berechtigten erfolgen soll. Allerdings ist ein Vorbehalt für eine Quellenabzugsteuer des Ansässigkeitsstaates der Gesellschaft vereinbart. Während somit nach Art. 16 OECD-MA der Quellenstaat ein unbegrenztes Besteuerungsrecht haben soll, soll er nach Art. 11 Abs. 2 DBA-Frankreich nur eine Abzugsteuer erheben dürfen.

2Demgemäß lässt sich folgender Aufbau nachzeichnen. Art. 11 Abs. 1 DBA-Frankreich weist das Besteuerungsrecht für Tantiemen, Anwesenheitsgelder und sonstige Vergütungen, die Mitglieder des Aufsichtsrats von AG oder KGaA oder Mitglieder ähnlicher Organe erhalten, d...