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StuB Nr. 19 vom Seite 750

Amtliche Sachbezugswerte 2017

StB Michael Seifert, Troisdorf

Für Sachbezüge, die seit 2007 durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (kurz: SvEV) erfasst werden, sind die sozialversicherungsrechtlich festgelegten amtlichen Sachbezugswerte auch steuerrechtlich zwingend ( NWB NAAAC-59573, BStBl 2007 II S. 948 = Kurzinfo StuB 2007 S. 749 NWB ZAAAC-59877) anzusetzen und damit steuerlich bindend (vgl. § 8 Abs. 2 Sätze 6 bis 9 EStG).

Durch die SvEV werden amtliche Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung festgelegt. Gegenwärtig kommen für alle Bundesländer folgende amtliche Sachbezugswerte zur Anwendung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Amtliche Sachbezugswerte
2016
2015
Für freie Verpflegung – monatlich
236
229
Für freie Unterkunft – monatlich
223
223
Gesamtsachbezugswert
459
452

Das BMAS hat in einem Entwurf für die „Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)“ die Sachbezugswerte für das Jahr 2017 festgelegt.

Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im Bemessungszeitraum (Juni 2015 bis Juni 2016) um 1,9 % gestiegen. Auf dieser Grundlage wird der Monatswert für die Verpflegung für 2017 im Rahmen der jährlichen Anpa...