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NWB Nr. 38 vom Seite 2849

Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 veröffentlicht

Gerald Eilts

[i] www.bmas.de Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2017 bekanntgemacht. Wie im Sozialgesetzbuch vorgesehen, werden wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung entsprechend der Einkommensentwicklung im vorvergangenen Jahr (2015) angepasst.

[i]Zu den Grenzwerten 2016 in der Sozialversicherung Eilts, NWB 4/2016 S. 274Besonderes Augenmerk liegt in jedem Jahr auf der (erwarteten) Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze), auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Sie markiert den Betrag, ab dem ein Arbeitnehmer nicht mehr der Krankenversicherungspflicht unterliegt. Umgekehrt „rutschen“ bislang krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer in die Krankenversicherungspflicht, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt diesen Grenzwert nicht mehr übersteigt. [i]Anhebung der JAE-Grenze auf 57.600 €Die allgemeine JAE-Grenze soll von bislang 56.250 € auf 57.600 € angehoben werden.

[i]Weiterhin West- und Ost-Werte bei Renten- und ArbeitslosenversicherungEbenfalls nach oben angepasst werden die Beitragsbemessungsgrenzen. Nur Arbeitsentgelte, die diese Beträge übersteigen, werden nicht mehr mit SV-Beiträgen belegt. Höhere Beitragsbemessungsgrenzen führen also beim Arbeitgeber zu höheren Lohnnebenkosten, beim Arbeitnehmer bewirken sie, dass (bei gleichbleibendem Brutto) we...