Amtshilfeübereinkommen Artikel 25

Kapitel V: Besondere Bestimmungen

Artikel 25 Sprache

Amtshilfeersuchen und die entsprechenden Antworten werden in einer der Amtssprachen der OECD und des Europarats oder in einer anderen von den betreffenden Vertragsparteien zweiseitig vereinbarten Sprache abgefasst.

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KAAAF-08317