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Umsatzsteuer-Vorauszahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben
Wann sind bei der Einnahmenüberschussrechnung Umsatzsteuer-Vorauszahlungen als Betriebsausgaben anzusetzen?
Bis vor etwa zehn Jahren waren Umsatzsteuer-Vorauszahlungen im Zeitpunkt der tatsächlichen Verausgabung anzusetzen. Der BFH hat dann aber im Jahr 2007 diesem Grundsatz widersprochen. Ein weiteres Urteil aus dem Jahr 2014 zu diesem Thema gibt Anlass, die aufgeworfene Frage aufzuarbeiten.
I. Grundlagen
Die Vorschrift des § 11 Abs. 1 EStG regelt den Zufluss von Einnahmen, während § 11 Abs. 2 EStG den Abfluss von Ausgaben normiert. Beide Regelungen gelten generell bei der Einkünfteermittlung für Überschusseinkünfte. Im Rahmen der Gewinneinkünfte ist § 11 EStG hingegen nur anwendbar, soweit der Gewinn durch Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird. Darüber hinaus sind die Gesetzesnormen auch bei den Sonderausgaben sowie den außergewöhnlichen Belastungen anzuwenden.
Ausgaben sind dabei gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG grds. für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben ist nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG unter weiteren Voraussetzungen nicht das Abflussprinzip, sondern die wirtschaftliche Zugehörigkeit maßgebend. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahre...