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NWB Nr. 13 vom Seite 928

Rehabilitationsmaßnahmen für Arbeitnehmer

Auswirkungen auf den Arbeitgeber durch Entgeltfortzahlungs- und Meldepflichten

Horst Marburger

Rehabilitationsmaßnahmen für Arbeitnehmer haben auch Auswirkungen auf ihre Arbeitsstellen, da sie in dieser Zeit nicht am Arbeitsprozess teilnehmen können. In vielen Fällen werden sie aber durch solche Maßnahmen überhaupt erst wieder in die Lage versetzt, ihrer Arbeit nachzugehen. Die Arbeitgeber haben deshalb in aller Regel ein großes Interesse daran, dass ihre Arbeitnehmer solche Maßnahmen absolvieren. Zu beachten ist aber, dass Arbeitgeber auch finanzielle Belastungen tragen müssen: Sie haben Entgeltfortzahlung zu leisten, außerdem sind sie verpflichtet, für die Zeiten nach Ablauf des Entgeltfortzahlungsanspruchs Verdienstbescheinigungen auszustellen. Des Weiteren sind u. U. bestimmte Meldepflichten zu erfüllen.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Leistungen zur Teilhabe

[i]Leistungen nach SGB IXRechtsgrundlage für die Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen durch Sozialleistungsträger ist das SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach dem SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen (§ 1 SGB IX). Dies...