Körperschaftsteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2014
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§ 32a Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage
Hinweis: auf KStDV, KStR: In der KStDV und den KStR ist § 32a KStG bislang nicht erwähnt.
Literaturhinweise: Benecke, Verdeckte Gewinnausschüttung oder verdeckte Einlage, NWB Beratung aktuell, Heft 40 vom , S. 3341; Harle/Kulemann, Verfahrensrechtliche Probleme bei der Versteuerung von verdeckten Gewinnausschüttungen: Lösung durch § 32a KStG i. d. F. des Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 2007?, GmbHR 2006, 976; Briese, Fragwürdige Korrespondenz bei verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen durch den Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes 2007, BB 2006, 2110; Schwedhelm/Olbing/Binnewies, Aktuelles zum Jahreswechsel 2006/2007 rund um die GmbH, GmbHR 2006, 1225; Trossen, Die Neuregelung des § 32a KStG zur Berücksichtigung von verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen, DStR 2006, 2295; Rödel, Verfahrensrechtliche Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung auf der Ebene des Gesellschafters, INF 2006, 97; Dötsch/Pung, JStG 2007: Die Änderungen des KStG und des GewStG, DB 2007, 11; Rödel, Änderung von Steuerbescheiden nach verdeckten Gewinnausschüttungen oder verdeckten Einlagen gemäß § 32a KStG 2007, INF 2007, 176; D. Pohl/Raupach, Verdeckte Gewinnaussc...