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BFH Urteil v. - I R 15/88 BStBl 1991 II S. 150

Gesetze: KStG 1977 § 5 Abs. 2 Nr. 2KStG 1977 § 23KStG 1977 § 27KStG 1977 § 30KStG 1977 § 31KStG 1977 § 32KStG 1977 § 47WBVO § 1WBVO § 2WBVO § 4WBVO § 8AO 1977 § 182 Abs. 1

Zur Herstellung der Körperschaftsteuer-Ausschüttungsbelastung bei der Weiterausschüttung von nach § 4 Abs. 1 WBVO begünstigter Einkommensteuer aus dem Betrieb von Wasserkraftwerken

Leitsatz

1. Bei einer Kapitalgesellschaft, die Unternehmen i.S. des § 1 WBVO ist, besteht die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 WBVO in der Ermäßigung eines Teilbetrages der tariflichen Körperschaftsteuer auf die Hälfte, die sich vor Anwendung der Vorschriften des Vierten Teils des KStG 1977 für das zu versteuernde Einkommen ergibt.

2. Die Minderung oder Erhöhung der Körperschaftsteuer gemäß § 27 Abs. 1 KStG 1977 ist keine tarifäre Steuervergünstigung.

3. Gegenstand der Minderung oder Erhöhung der Körperschaftsteuer gemäß § 27 Abs. 1 KStG 1977 ist das Ausschüttungsverhalten unbeschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaften.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 150
BFH/NV 1991 S. 7 Nr. 2
KAAAA-93509

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