Körperschaftsteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2014
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§ 17 Andere Kapitalgesellschaften als Organgesellschaft
Hinweis: R 66 KStR 2004.
(s. a. § 14 KStG): Fatouros, Vereinbarung über die Verlustübernahme nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG, FR 2006, 163; Süß/Mayer, BFH: Formal-zivilrechtliche Betrachtungsweise bei Organschaft gilt auch bei Änderung des Ergebnisabführungsvertrags, DStR 2009, 789; Khonsari, Aufhebung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen mit einer abhängigen GmbH, BB 2010, 2714; Schöneborn, Aktuelle Formfragen der ertragsteuerlichen Organschaft, DB 2010, 245; Walter/Speidel, Steuerliche Organschaft - Auslegung contra legem durch die Finanzverwaltung, GmbHR 2/2010, R17; Hohage/Willkommen, Der Gewinnabführungsvertrag und die ertragsteuerliche Organschaft im GmbH-Konzern, BB 2011, 224; Theiselmann, Der Stimmrechtsausschluss für GmbH-Gesellschafter nach § 47 Abs. 4 GmbHG in der Konzernpraxis, BB 2011, 2819; Peters/Hecker, Die Kündigung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen im GmbH-Konzern, DStR 2012, 86.
Erläuterungen
A. Entstehungsgeschichte der Vorschrift
1Die Vorschrift ist aus § 7a Abs. 5 KStG in der bis zum VZ 1976 geltenden Fassung hervorgegangen.
2Durch das Steueränderungsgesetz – StÄndG – 1992 v. wurde die Vorschrift redaktionell neu gefasst, nachdem