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Aufteilungsmaßstab von Mehrkomponentengeschäften
I. Einführung
Wird in einem zivilrechtlichen Vertrag die Erbringung mehrerer gleichzeitiger oder zeitnaher Leistungen an den gleichen Abnehmer vereinbart, stellt sich die Frage, ob die einzelnen Leistungen
als Komponenten einer von einheitlichen wirtschaftlichen Motiven getragenen Transaktion einer separaten Beurteilung unterliegen oder
als insgesamt einheitliche Leistung anzusehen und bilanziell zu erfassen sind.
Umfassen zeitnah mit dem gleichen Partner abgeschlossene Vereinbarungen in technischer oder funktionaler Sicht komplementäre Leistungen, liegt insgesamt ein Mehrkomponentengeschäft (multiple deliverable) vor. Unterliegen die formal verbundenen (Einzel-)Leistungen unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsvorgaben, ist eine Disaggregation der Vereinbarung und separate Behandlung geboten.
Eine Aufteilung hat besondere Bedeutung, wenn für in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Einzelleistungen getrennte Erlösrealisierungsregeln oder -zeitpunkte anzuwenden sind (IAS 18.13). Beachtlich ist eine Pflicht zur Trennung einzelner Vertragsbestandteile aber auch dann, wenn formal zusammengefasste Leistungen unterschiedlichen Bilanzierungsreg...