Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 4 vom Seite 156

Handelsrechtliche Rechnungslegung insolventer Kapitalgesellschaften

Anpassung der Bilanzierung bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit

Jörg Mailer

[i]Waza/Uhländer/ Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 9. Aufl., Herne 2011Die Rechnungslegung insolventer Kapitalgesellschaften ist durch ein Zweikreis-System gekennzeichnet. Als Grundlage des externen Rechenkreises fungiert das HGB. Der Beitrag zeigt den aus der Insolvenzsituation resultierenden Anpassungsbedarf und die insolvenzbedingten Besonderheiten der handelsrechtlichen Bilanzierung auf.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Einführung

[i]InsolvenzgründeDie Insolvenzordnung (InsO) nennt als Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Während eine Unternehmung bei Zahlungsunfähigkeit nicht mehr im Stande ist, gegenwärtig fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen (vgl. § 17 InsO), steht bei drohender Zahlungsunfähigkeit die zukünftige Liquiditätsentwicklung im Beurteilungsfokus (vgl. § 18 InsO). Im Falle der insolvenzrechtlichen Überschuldung reicht das Vermögen des Unternehmens nicht mehr zur Deckung der bestehenden Verbindlichkeiten aus (vgl. § 19 InsO). Bei positiver Fortbestehensprognose liegt keine Überschuldung und somit kein Insolvenzeröffnungsgrund vor.

[i]ÜberschuldungDer Tatbestand der Überschuldung eines Unternehmens ist spätestens dann zu...