Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Handelsrechtliche Rechnungslegung insolventer Kapitalgesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 156Die Rechnungslegung insolventer Kapitalgesellschaften ist durch ein Zweikreis-System gekennzeichnet. Als Grundlage des externen Rechenkreises fungiert das HGB. Aus der Insolvenzsituation heraus resultiert aber ein Anpassungsbedarf aufgrund der insolvenzbedingten Besonderheiten der handelsrechtlichen Bilanzierung. Die folgende Tabelle fasst die Unterschiede zusammen:
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Tabelle in neuem Fenster öffnen
[i]Vergleich interne und externe
Rechnungslegung Kriterium
| Interne insolvenzrechtliche Rechnungslegung
| Externe handelsrechtliche Rechnungslegung
|
Rechtsgrundlage | ||
Bedeutsame Vorschriften | §§ 66, 151-153, 175, 188, 229 | §§ 238 ff. (Allgemeines), §§ 246 ff. (Ansatz), §§ 252 ff. (Bewertung), §§ 264 ff. (Kapitalgesellschaft), § 155 InsO (Verweis auf HGB) |
Adressaten | Insolvenzgläubiger, Verfahrensschuldner, Insolvenzgericht | Fiskus, Behörden, Anteilseigner, Kreditgeber, Lieferanten,
Kunden, Arbeitnehmer, Öffentlichkeit, Kaufinteressenten |
Berichtsrhythmus | außerordentlich, fallweise, z. T. regelmäßig, abhängig vom
Verfahrens- stadium | ordentlich, regelmäßig, organisiert, periodisch |
Aufgaben und Inhalt | Rechenschaftslegung des Insolvenzverwalters, Kontroll- und
Entscheidun... |