NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 201 Rechte der Insolvenzgläubiger nach Verfahrensaufhebung
Literatur
Depré, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 7. Aufl. 2010; Häsemeyer, Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2007; Herchen, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2012; Hintzen, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Holzer, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 48. Erg. Lfg. April 2012; Leithaus, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Meller-Hannich, in Jaeger, InsO, 1. Aufl. 2010; Pehl, in Braun, InsO, 5. Aufl. 2012; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Westphal, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 22. Erg. Lfg. 11/2011.
I. Einführung und Systematik
1Während der Dauer des Insolvenzverfahrens sind die Insolvenzgläubiger (§ 38) bei der Geltendmachung ihrer Forderungen nach § 87 durch die insolvenzrechtlichen Regelungen beschränkt und können eine Befriedigung allein durch eine oder mehrere Verteilungen nach §§ 187 ff. erhalten.
2Diese Beschränkungen entfallen mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens (Abs. 1), es besteht ein unbeschränktes Nachforderungsrecht. Das bloße Durchlaufen eines Insolvenzverfahrens führt demnach nicht zum Erlöschen der Insolvenzforderungen. Soweit nicht durch Zahlung einer Insolvenzquote Bef...