BMF - IV C 4 – S 2223/07/0018 :005 BStBl 2012 I S. 884

Steuerlicher Spendenabzug (§ 10b EStG); Muster für Zuwendungsbestätigungen

Bezug: (BStBl 2013 I S. 1333)

Bezug:

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Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die in der Anlage beigefügten Muster für Zuwendungen an inländische Zuwendungsempfänger zu verwenden.

Für die Verwendung der aktualisierten Muster für Zuwendungsbestätigungen gilt Folgendes:

  1. Die in der Anlage beigefügten Muster für Zuwendungsbestätigungen sind verbindliche Muster (vgl. § 50 Absatz 1 EStDV). Die Zuwendungsbestätigungen können vom jeweiligen Zuwendungsempfänger anhand dieser Muster selbst hergestellt werden. In einer auf einen bestimmten Zuwendungsempfänger zugeschnittenen Zuwendungsbestätigung müssen nur die Angaben aus den veröffentlichten Mustern übernommen werden, die im Einzelfall einschlägig sind. Die in den Mustern vorgesehenen Hinweise zu den haftungsrechtlichen Folgen der Ausstellung einer unrichtigen Zuwendungsbestätigung und zur steuerlichen Anerkennung der Zuwendungsbestätigung sind stets in die Zuwendungsbestätigungen zu übernehmen.

  2. Die Wortwahl und die Reihenfolge der vorgegebenen Textpassagen in den Mustern sind beizubehalten, Umformulierungen sind unzulässig. Auf der Zuwendungsbestätigung dürfen weder Danksagungen an den Zuwendenden noch Werbung für die Ziele der begünstigten Einrichtung angebracht werden. Entsprechende Texte sind jedoch auf der Rückseite zulässig.

    Die Zuwendungsbestätigung darf die Größe einer DIN A 4 – Seite nicht überschreiten.

  3. Es bestehen keine Bedenken, wenn der Zuwendungsempfänger in seinen Zuwendungsbestätigungen alle ihn betreffenden steuerbegünstigten Zwecke nennt. Aus steuerlichen Gründen bedarf es keiner Kenntlichmachung, für welchen konkreten steuerbegünstigten Zweck die Zuwendung erfolgt bzw. verwendet wird.

  4. Der zugewendete Betrag ist sowohl in Ziffern als auch in Buchstaben zu benennen. Für die Benennung in Buchstaben ist es nicht zwingend erforderlich, dass der zugewendete Betrag in einem Wort genannt wird; ausreichend ist die Buchstabenbenennung der jeweiligen Ziffern. So kann z. B. ein Betrag in Höhe von 1.322 Euro als „eintausenddreihundertzweiundzwanzig” oder „eins – drei – zwei – zwei” bezeichnet werden. In diesen Fällen sind allerdings die Leerräume vor der Nennung der ersten Ziffer und hinter der letzten Ziffer in geeigneter Weise (z. B. durch „X”) zu entwerten.

  5. Handelt es sich um eine Sachspende, so sind in die Zuwendungsbestätigung genaue Angaben über den zugewendeten Gegenstand aufzunehmen (z. B. Alter, Zustand, historischer Kaufpreis, usw.). Für die Sachspende zutreffende Sätze sind in den entsprechenden Mustern anzukreuzen.

    Sachspende aus einem Betriebsvermögen:

    Stammt die Sachzuwendung nach den Angaben des Zuwendenden aus dessen Betriebsvermögen, ist die Sachzuwendung mit dem Entnahmewert (zuzüglich der bei der Entnahme angefallenen Umsatzsteuer; vgl. R 10b. 1 Absatz 1 Satz 4 EStR) anzusetzen. In diesen Fällen braucht der Zuwendungsempfänger keine zusätzlichen Unterlagen in seine Buchführung aufzunehmen, ebenso sind Angaben über die Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, nicht erforderlich. Der Entnahmewert ist grundsätzlich der Teilwert. Der Entnahmewert kann auch der Buchwert sein, wenn das Wirtschaftsgut unmittelbar nach der Entnahme für steuerbegünstigte Zwecke gespendet wird (sog. Buchwertprivileg § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 4 und 5 EStG). Der auf der Zuwendungsbestätigung ausgewiesene Betrag darf den bei der Entnahme angesetzten Wert nicht überschreiten.

    Sachspende aus dem Privatvermögen:

    Handelt es sich um eine Sachspende aus dem Privatvermögen des Zuwendenden, ist der gemeine Wert des gespendeten Wirtschaftsguts maßgebend, wenn dessen Veräußerung im Zeitpunkt der Zuwendung keinen Besteuerungstatbestand erfüllen würde (§ 10b Absatz 3 Satz 3 EStG). Ansonsten sind die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Wert der Zuwendung auszuweisen. Dies gilt insbesondere bei Veräußerungstatbeständen, die unter § 17 oder § 23 EStG fallen (z. B. Zuwendung einer mindestens 1 %igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 17 EStG), einer Immobilie, die sich weniger als zehn Jahre im Eigentum des Spenders befindet (§ 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG), eines anderen Wirtschaftsguts im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG mit einer Eigentumsdauer von nicht mehr als einem Jahr). Der Zuwendungsempfänger hat anzugeben, welche Unterlagen er zur Ermittlung des angesetzten Wertes herangezogen hat. In Betracht kommt in diesem Zusammenhang z. B. ein Gutachten über den aktuellen Wert der zugewendeten Sache oder der sich aus der ursprünglichen Rechnung ergebende historische Kaufpreis unter Berücksichtigung einer Absetzung für Abnutzung. Diese Unterlagen hat der Zuwendungsempfänger zusammen mit der Zuwendungsbestätigung in seine Buchführung aufzunehmen.

  6. Die Zeile: „Es handelt sich um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen Ja □ Nein □” auf den Mustern für Zuwendungsbestätigungen von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 KStG, von politischen Parteien im Sinne des Parteiengesetzes, von unabhängigen Wählervereinigungen und von Stiftungen des privaten Rechts, ist stets in die Zuwendungsbestätigungen über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge zu übernehmen und entsprechend anzukreuzen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen ein Zuwendungsempfänger grundsätzlich keine Zuwendungsbestätigungen für die Erstattung von Aufwendungen ausstellt.

  7. Werden Zuwendungen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts von dieser an andere juristische Personen des öffentlichen Rechts weitergeleitet und werden von diesen die steuerbegünstigten Zwecke verwirklicht, so hat der „Erstempfänger” die in den amtlichen Vordrucken enthaltene Bestätigung wie folgt zu fassen:

    Die Zuwendung wird entsprechend den Angaben des Zuwendenden an ……… [Name des Letztempfängers verbunden mit dem Hinweis auf dessen öffentlich-rechtliche Organisationsform] weitergeleitet.

  8. Erfolgt der Nachweis in Form der Sammelbestätigung, so ist der bescheinigte Gesamtbetrag auf der zugehörigen Anlage in sämtliche Einzelzuwendungen aufzuschlüsseln.

  9. Für maschinell erstellte Zuwendungsbestätigungen ist R 10b. 1 Absatz 4 EStR zu beachten.

  10. Nach § 50 Absatz 4 EStDV hat die steuerbegünstigte Körperschaft ein Doppel der Zuwendungsbestätigung aufzubewahren. Es ist in diesem Zusammenhang zulässig, das Doppel in elektronischer Form zu speichern. Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme ( BStBl 1995 I S. 738) sind zu beachten.

  11. Für Zuwendungen nach dem ist das Durchlaufspendenverfahren keine zwingende Voraussetzung mehr für die steuerliche Begünstigung von Spenden. Ab sind alle steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 KStG zum unmittelbaren Empfang und zur Bestätigung von Zuwendungen berechtigt. Dennoch dürfen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen auch weiterhin als Durchlaufstelle auftreten und Zuwendungsbestätigungen ausstellen (vgl. R 10b.1 Absatz 2 EStR). Sie unterliegen dann aber auch – wie bisher – der Haftung nach § 10b Absatz 4 EStG. Dach- und Spitzenorganisationen können für die ihnen angeschlossenen Vereine dagegen nicht mehr als Durchlaufstelle fungieren.

  12. Die neuen Muster für Zuwendungsbestätigungen werden als ausfüllbare Formulare unter https://www.formulare-bfinv.de zur Verfügung stehen.

  13. Für den Abzug steuerbegünstigter Zuwendungen an nicht im Inland ansässige Empfänger wird auf das , (BStBl 2011 I S. 559) hingewiesen.

Das ; (BStBl I 2008 S. 4) sowie das ; (BStBl 2011 I S. 623) werden hiermit aufgehoben.

Es wird seitens der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn bis zum die bisherigen Muster für Zuwendungsbestätigungen verwendet werden.


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Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder der inländischen öffentlichen Dienststelle)

Bestätigung über Geldzuwendungen

im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen


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Name und Anschrift des Zuwendenden


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Betrag der Zuwendung – in Ziffern –
– in Buchstaben –
Tag der Zuwendung:


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Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke)


verwendet wird.

Die Zuwendung wird


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von uns unmittelbar für den angegebenen Zweck verwendet
entsprechend den Angaben des Zuwendenden an ……… weitergeleitet, die/der vom Finanzamt ……… StNr ……… mit Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid vom …… von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit ist.
entsprechend den Angaben des Zuwendenden an ……… weitergeleitet, die/der vom Finanzamt ……… StNr ……… mit vorläufiger Bescheinigung (gültig ab: ………) vom ……… als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt ist.


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………………………………………………………………………………
(Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)

Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Nur in den Fällen der Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG:

Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BStBl I S. 884)


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Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder der inländischen öffentlichen Dienststelle)

Bestätigung über Sachzuwendungen

im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen


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Name und Anschrift des Zuwendenden


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Wert der Zuwendung – in Ziffern –
– in Buchstaben –
Tag der Zuwendung:


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Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw.


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Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem Entnahmewert (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen,
Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung gemacht.
Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z. B. Rechnung, Gutachten, liegen vor.


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Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke)


verwendet wird.

Die Zuwendung wird


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von uns unmittelbar für den angegebenen Zweck verwendet
entsprechend den Angaben des Zuwendenden an ……… weitergeleitet, die/der vom Finanzamt ……… StNr ……… mit Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid vom ……… von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit ist.
entsprechend den Angaben des Zuwendenden an ……… weitergeleitet, die/der vom Finanzamt ……… StNr ……… mit vorläufiger Bescheinigung (gültig ab: ………) vom ……… als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt ist.


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………………………………………………………………………………
(Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)

Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Nur in den Fällen der Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG:

Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BStBl I S. 884).


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Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der steuerbegünstigten Einrichtung)

Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag

im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen


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Name und Anschrift des Zuwendenden:


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Betrag der Zuwendung – in Ziffern –
– in Buchstaben –
Tag der Zuwendung:


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Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen
Ja □
Nein □


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Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke) ……… nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes …, StNr …, vom ……… nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke) ……… durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes ………, StNr ………, vom ……… ab ……… als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt.


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Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke)


verwendet wird.
Nur für steuerbegünstigte Einrichtungen, bei denen die Mitliedsbeiträge steuerlich nicht abziehbar sind:
□ Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist.


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………………………………………………………………………………
(Ort. Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)

Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BStBl I S. 884).


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Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der steuerbegünstigten Einrichtung)

Bestätigung über Sachzuwendungen

im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen


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Name und Anschrift des Zuwendenden:


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Wert der Zuwendung – in Ziffern –
– in Buchstaben –
Tag der Zuwendung:


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Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw.


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Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem Entnahmewert (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen.
Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung gemacht.
Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z. B. Rechnung, Gutachten, liegen vor.
 
 
Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke) ……… nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes ………, StNr ………, vom ……… nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke) ……… durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes ………, StNr ………, vom ……… ab ……… als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt.


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Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke)


verwendet wird.


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………………………………………………………………………………
(Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)

Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BStBl I S. 884).


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Bezeichnung und Anschrift der Partei

Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag

im Sinne des § 34g, § 10b des Einkommensteuergesetzes an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes


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Name und Anschrift des Zuwendenden:


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Betrag der Zuwendung – in Ziffern –
– in Buchstaben –
Tag der Zuwendung:


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Es handelt sich um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen
Ja □
Nein □

Es wird bestätigt, dass diese Zuwendung ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet wird.


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………………………………………………………………………………
(Ort, Datum, Unterschrift(en) und Funktion(en))

Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 34g Satz 3. § 10b Abs. 4 EStG).


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Bezeichnung und Anschrift der Partei

Bestätigung über Sachzuwendungen

im Sinne des § 34g, § 10b des Einkommensteuergesetzes an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes


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Name und Anschrift des Zuwendenden:


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Wert der Zuwendung – in Ziffern –
– in Buchstaben –
Tag der Zuwendung:


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Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw.


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Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem Entnahmewert (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen.
Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung gemacht.
Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z. B. Rechnung, Gutachten, liegen vor.

Es wird bestätigt, dass diese Zuwendung ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet wird.


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………………………………………………………………………………
(Ort, Datum, Unterschrift(en) und Funktion(en))

Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 34g Satz 3, § 10b Abs. 4 EStG).


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Bezeichnung und Anschrift der unabhängigen Wählervereinigung

Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag

im Sinne des § 34g des Einkommensteuergesetzes an unabhängige Wählervereinigungen


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Name und Anschrift des Zuwendenden:


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Betrag der Zuwendung – in Ziffern –
– in Buchstaben –
Tag der Zuwendung:


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Es handelt sich um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen
Ja □
Nein □
Wir sind ein
□ rechtsfähiger
□ nichtrechtsfähiger
Verein ohne Parteicharakter
 

Der Zweck unseres Vereins ist ausschließlich darauf gerichtet, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen bei der politischen Willensbildung mitzuwirken, und zwar an Wahlen auf


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Bundesebene
Landesebene
Kommunalebene

Wir bestätigen, dass wir die Zuwendung nur für diesen Zweck verwenden werden.


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Wir sind mit mindestens einem Mandat vertreten im (Parlament/Rat)
Wir haben der Wahlbehörde/dem Wahlorgan der ……… am ……… angezeigt, dass wir uns an der……… (folgenden Wahl) ……… am……… mit eigenen Wahlvorschlägen beteiligen werden.
An der letzten ……… (Wahl) ……… am ……… haben wir uns mit eigenen Wahlvorschlägen beteiligt.
An der letzten oder einer früheren Wahl haben wir uns nicht mit eigenen Wahlvorschlägen beteiligt und eine Beteiligung der zuständigen Wahlbehörde/dem zuständigen Wahlorgan auch nicht angezeigt.
Wir sind beim Finanzamt ……… StNr ……… erfasst.
Wir sind steuerlich nicht erfasst.


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………………………………………………………………………………
(Ort, Datum, Unterschrift(en) und Funktion(en))

Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 34g Satz 3, § 10b Abs. 4 EStG).


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Bezeichnung und Anschrift der unabhängigen Wählervereinigung

Bestätigung über Sachzuwendungen

im Sinne des § 34g des Einkommensteuergesetzes an unabhängige Wählervereinigungen


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Name und Anschrift des Zuwendenden:


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Wert der Zuwendung – in Ziffern –
– in Buchstaben –
Tag der Zuwendung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem Entnahmewert (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen.
Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung gemacht.
Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z. B. Rechnung, Gutachten, liegen vor.


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Wir sind ein
□ rechtsfähiger
□ nichtrechtsfähiger
Verein ohne Parteicharakter

Der Zweck unseres Vereins ist ausschließlich darauf gerichtet, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen bei der politischen Willensbildung mitzuwirken, und zwar an Wahlen auf


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Bundesebene
Landesebene
Kommunalebene

Wir bestätigen, dass wir die Zuwendung nur für diesen Zweck verwenden werden.


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Wir sind mit mindestens einem Mandat vertreten im (Parlament/Rat)
Wir haben der Wahlbehörde/dem Wahlorgan der ……… am ……… angezeigt, dass wir uns an der ……… (folgenden Wahl) ……… am ……… mit eigenen Wahlvorschlägen beteiligen werden.
An der letzten ……… (Wahl) ……… am ……… haben wir uns mit eigenen Wahlvorschlägen beteiligt.
An der letzten oder einer früheren Wahl haben wir uns nicht mit eigenen Wahlvorschlägen beteiligt und eine Beteiligung der zuständigen Wahlbehörde / dem zuständigen Wahlorgan auch nicht angezeigt.
Wir sind beim Finanzamt ……… StNr ……… erfasst.
Wir sind steuerlich nicht erfasst.


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………………………………………………………………………………
(Ort, Datum, Unterschrift(en) und Funktion(en))

Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 34g Satz 3, § 10b Abs. 4 EStG).


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Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der inländischen Stiftung des öffentlichen Rechts)

Bestätigung über Geldzuwendungen

im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts


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Name und Anschrift des Zuwendenden:


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Betrag der Zuwendung – in Ziffern –
– in Buchstaben –
Tag der Zuwendung:


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Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke)


verwendet wird.


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Die Zuwendung erfolgte in unseren Vermögensstock
Es handelt sich nicht um eine Verbrauchsstiftung von begrenzter Dauer

Die Zuwendung wird


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von uns unmittelbar für den angegebenen Zweck verwendet.
entsprechend den Angaben des Zuwendenden an ……… weitergeleitet, die/der vom Finanzamt ……… StNr ……… mit Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid vom ……… von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit ist.
entsprechend den Angaben des Zuwendenden an ……… weitergeleitet, die/der vom Finanzamt ……… StNr ……… mit vorläufiger Bescheinigung (gültig ab: ………) vom ……… als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt ist.


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………………………………………………………………………………
(Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)

Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Nur in Fällen der Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG:

Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BStBl. I S. 884).


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Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der inländischen Stiftung des öffentlichen Rechts)

Bestätigung über Sachzuwendungen

im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts


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Name und Anschrift des Zuwendenden:


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Wert der Zuwendung – in Ziffern –
– in Buchstaben –
Tag der Zuwendung:


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Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw.


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Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem Entnahmewert (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen.
Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung gemacht.
Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z. B. Rechnung, Gutachten, liegen vor.


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Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke)


verwendet wird.


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Die Zuwendung erfolgte in unseren Vermögensstock
Es handelt sich nicht um eine Verbrauchsstiftung von begrenzter Dauer

Die Zuwendung wird


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von uns unmittelbar für den angegebenen Zweck verwendet.
entsprechend den Angaben des Zuwendenden an ……… weitergeleitet, die/der vom Finanzamt ……… StNr ……… mit Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid vom ……… von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit ist.
entsprechend den Angaben des Zuwendenden an ……… weitergeleitet, die/der vom Finanzamt ……… StNr ……… mit vorläufiger Bescheinigung (gültig ab: ………) vom ……… als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt ist.


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………………………………………………………………………………
(Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)

Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Nur in Fällen der Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG:

Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BStBl. I S. 884).


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Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der inländischen Stiftung des öffentlichen Rechts)

Bestätigung über Geldzuwendungen

im Sinne des § 10b Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des privaten Rechts


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Name und Anschrift des Zuwendenden:


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Betrag der Zuwendung – in Ziffern –
– in Buchstaben –
Tag der Zuwendung:


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Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen
Ja □
Nein □


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Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke) ……… nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes ………, StNr ………, vom ……… nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke) ……… durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes ………, StNr ………, vom ……… ab ……… als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt.


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Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke)


verwendet wird.


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Die Zuwendung erfolgte in unseren Vermögensstock
Es handelt sich nicht um eine Verbrauchsstiftung von begrenzter Dauer


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………………………………………………………………………………
(Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)

Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BStBl I S. 884).


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Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der inländischen Stiftung des privaten Rechts)

Bestätigung über Sachzuwendungen

im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des privaten Rechts


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Name und Anschrift des Zuwendenden:


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Wert der Zuwendung – in Ziffern –
– in Buchstaben –
Tag der Zuwendung:


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Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw.


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Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem Entnahmewert (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen.
Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung gemacht.
Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z. B. Rechnung, Gutachten, liegen vor.
 
 
Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke) ……… nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes ……… StNr ……… vom ……… nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke) ……… durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes ……… StNr ……… vom ……… ab ……… als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt.


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Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke)


verwendet wird.


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Die Zuwendung erfolgte in unseren Vermögensstock
Es handelt sich nicht um eine Verbrauchsstiftung von begrenzter Dauer


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………………………………………………………………………………
(Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)

Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BStBl I S. 884).


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Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der steuerbegünstigten Einrichtung)

Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge

im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen


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Name und Anschrift des Zuwendenden:


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Gesamtbetrag der Zuwendung – in Ziffern –
– in Buchstaben –
Zeitraum der Sammelbestätigung:


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Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) ………nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes ………, StNr ………, vom ……… nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) ……… durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes ………, StNr ………, vom ……… ab ………als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt.


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Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke)


verwendet wird.
Nur für steuerbegünstigte Einrichtungen, bei denen die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abziehbar sind:
□ Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist

Es wird bestätigt, dass über die in der Gesamtsumme enthaltenen Zuwendungen keine weiteren Bestätigungen, weder formelle Zuwendungsbestätigungen noch Beitragsquittungen oder ähnliches ausgestellt wurden und werden.

Ob es sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen handelt, ist der Anlage zur Sammelbestätigung zu entnehmen.


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………………………………………………………………………………
(Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)

Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BStBl I S. 884).

Anlage zur Sammelbestätigung


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Datum der Zuwendung
Art der Zuwendung (Geldspende/Mitgliedsbeitrag)
Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen (ja/nein)
Betrag
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


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Gesamtsumme
… €


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Bezeichnung und Anschrift der Partei

Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge

im Sinne des § 34g, § 10b des Einkommensteuergesetzes an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes


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Name und Anschrift des Zuwendenden:


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Gesamtbetrag der Zuwendung – in Ziffern –
– in Buchstaben –
Zeitraum der Sammelbestätigung:

Es wird bestätigt, dass diese Zuwendung ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet wird.

Es wird bestätigt, dass über die in der Gesamtsumme enthaltenen Zuwendungen keine weiteren Bestätigungen, weder formelle Zuwendungsbestätigungen noch Beitragsquittungen oder ähnliches ausgestellt wurden und werden.

Ob es sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen handelt, ist der Anlage zur Sammelbestätigung zu entnehmen.


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(Ort, Datum, Unterschrift(en) und Funktion(en))

Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 34g Satz 3, § 10b Abs. 4 EStG).

Anlage zur Sammelbestätigung


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Datum der Zuwendung
Art der Zuwendung (Geldspende/Mitgliedsbeitrag)
Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen (ja/nein)
Betrag
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


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Gesamtsumme
… €


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Bezeichnung und Anschrift der unabhängigen Wählervereinigung

Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge

im Sinne des § 34g des Einkommensteuergesetzes an unabhängige Wählervereinigungen


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Name und Anschrift des Zuwendenden:


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Gesamtbetrag der Zuwendung – in Ziffern –
– in Buchstaben –
Zeitraum der Sammelbestätigung:


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Wir sind ein
□ rechtsfähiger
□ nichtrechtsfähiger
Verein ohne Parteicharakter

Der Zweck unseres Vereins ist ausschließlich darauf gerichtet, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen bei der politischen Willensbildung mitzuwirken, und zwar an Wahlen auf


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Bundesebene
Landesebene
Kommunalebene

Wir bestätigen, dass wir die Zuwendung nur für diesen Zweck verwenden werden.


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Wir sind mit mindestens einem Mandat vertreten im (Parlament/Rat)
Wir haben der Wahlbehörde/dem Wahlorgan der ………am ……… angezeigt, dass wir uns an der ……… (folgenden Wahl) ………am ………mit eigenen Wahlvorschlägen beteiligen werden.
An der letzten ……… (Wahl) ………am………haben wir uns mit eigenen Wahlvorschlägen beteiligt.
An der letzten oder einer früheren Wahl haben wir uns nicht mit eigenen Wahlvorschlägen beteiligt und eine Beteiligung der zuständigen Wahlbehörde/dem zuständigen Wahlorgan auch nicht angezeigt.
Wir sind beim Finanzamt……… StNr ……… erfasst.
Wir sind steuerlich nicht erfasst.

Es wird bestätigt, dass über die in der Gesamtsumme enthaltenen Zuwendungen keine weiteren Bestätigungen, weder formelle Zuwendungsbestätigungen noch Beitragsquittungen oder ähnliches ausgestellt wurden und werden.

Ob es sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen handelt, ist der Anlage zur Sammelbestätigung zu entnehmen.


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(Ort, Datum, Unterschrift(en) und Funktion(en))

Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 34g Satz 3, § 10b Abs. 4 EStG).

Anlage zur Sammelbestätigung


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Datum der Zuwendung
Art der Zuwendung (Geldspende/Mitgliedsbeitrag)
Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen (ja/nein)
Betrag
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


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Gesamtsumme
… €

BMF v. - IV C 4 – S 2223/07/0018 :005


Fundstelle(n):
BStBl 2012 I Seite 884
AO-StB 2012 S. 291 Nr. 10
DB 2012 S. 2132 Nr. 38
DStR 2012 S. 1809 Nr. 36
EStB 2012 S. 372 Nr. 10
StB 2012 S. 342 Nr. 10
StBW 2012 S. 875 Nr. 19
WPg 2012 S. 1062 Nr. 19
XAAAE-16647