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Steuerlicher Spendenabzug
Neue Verwaltungsanweisung regelt Einzelheiten
Das BMF befasst sich in einem aktuellen Schreiben mit der Verwendung der aktualisierten Muster für Zuwendungsbestätigungen beim steuerlichen Spendenabzug.
Allgemeines
Das BMF hat die amtlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen und das Anwendungsschreiben zu deren Verwendung umfassend überarbeitet. Die neuen Vordrucke sind zwingend ab 2013 zu verwenden und stehen auch als ausfüllbare Formulare unter https://www.formulare-bfinv.de zur Verfügung. Die Zuwendungsbestätigungen können vom jeweiligen Zuwendungsempfänger anhand dieser Muster selbst hergestellt werden. In einer auf einen bestimmten Zuwendungsempfänger zugeschnittenen Zuwendungsbestätigung müssen nur die Angaben aus den Mustern übernommen werden, die im Einzelfall einschlägig sind. Zu beachten ist jedoch, dass die Zeile „Es handelt sich um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen Ja □ Nein □ ” auf den Mustern für Zuwendungsbestätigungen von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, von politischen Parteien im Sinne des Parteiengesetzes, von unabhängigen Wählervereinigungen und von Stiftungen des privaten Rechts stets in die Zuwendungsbestätigungen über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge zu übernehmen und e...