Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 142 Außerkrafttreten des Verbots

Clemens Kuhls (Januar 2012)

I. Allgemeines

1Durch die Regelung über das Außerkrafttreten eines Berufs- oder Vertretungsverbots in § 142 kommt der vorläufige Charakter dieser Maßnahme zum Ausdruck.

2Selbstverständlich – auch ohne gesetzliche Bestimmung – wird ein Berufs- oder Vertretungsverbot gegenstandslos, wenn die Berufszugehörigkeit des Betroffenen durch Erlöschen seiner Bestellung entfällt , da sich der Schutzzweck des Verbots erledigt hat.

3Gesetzlich sind in §§ 142, 143 Gründe des Außerkrafttretens eines Berufs- oder Vertretungsverbots geregelt.

4Nach § 142 tritt ein solches Verbot unter den dort genannten Voraussetzungen kraft Gesetzes, nach § 143 aufgrund gerichtlicher Anordnung außer Kraft.

5In den Fällen des § 142 bedarf es keiner ausdrücklichen Aufhebung; allein das Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen lässt die Verbotswirkungen entfallen. Allerdings schadet eine deklaratorische Feststellung des Außerkrafttretens nach § 142 nicht.

II. Außerkrafttreten durch Urteil

6Nach § 142 Nr. 1 wird das Berufs- oder Vertretungsverbot ...

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