Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 61 Ehemalige Angehörige der Finanzverwaltung
Literatur: Speich, Das Berufsverbot nach § 25 StBerG für ehemalige Angehörige der Finanzverwaltung, Stbg 1963, 202.
I. Allgemeines
1Zur Gewährleistung einer ordnungsmäßigen (Steuer-)Rechtspflege im Allgemeinen und zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Berufsausübung dieses Personenkreises im Besonderen hat der Gesetzgeber durch § 25 a. F. = § 61 n. F. (seit dem 3. StBÄndG 75) ein zeitlich begrenztes Tätigkeitsverbot für bestimmte Auftraggeber eingeführt, soweit der Steuerberater zuvor auf Seiten der Finanzverwaltung für diese tätig war. Das verfassungsrechtliche Grundrecht der freien Berufswahl wird dadurch – wie der ebenfalls gesetzlich geregelte Berufszugang für Beamte und Angestellte der Finanzverwaltung (vgl. § 36 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2, § 38 Abs. 1 Nr. 3a und 4a) zeigt – nicht tangiert. Es handelt sich vielmehr um eine verfassungsrechtlich zulässige und sachlich gebotene Regelung der Berufsausübung (vgl. auch , DÖD 2010, 250, zitiert nach NWB 2010 S. 3690, zur Zulässigkeit eines entspr. Beschä...