Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 12 Hilfeleistung im Abgabenrecht fremder Staaten
Literatur: Mittelsteiner, Das neue Berufsrecht der Steuerberater, DStR 1994, Beihefter zu Heft 37; Dreyer/Lamm/Müller, RDG, 1. Aufl., Berlin 2009).
I. Allgemeines
1Mit der zunehmenden Öffnung der internationalen Märkte gewinnt auch die inländische Beratung im Steuerrecht ausländischer Staaten an tatsächlicher Bedeutung. Die Hilfeleistung i. S. v. § 1 und die darauf bezogenen Befugnisse nach §§ 2–4 umfassen über das bundesdeutsche und EU-Recht hinaus ausschließlich die entsprechende Hilfeleistung im Steuer- und Abgabenrecht der Staaten des EWR (vgl. § 1 Rdn. 10–12). Bezieht sich die Dienstleistung auf das Steuerrecht von Staaten außerhalb des EWR, so ist diese als Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG anzusehen (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 3 RDG i. V. m. § 1 RDV; K. Lamm/C.-P. Lamm in Dreyer/Lamm/Müller, RDG, § 1 RDV, Rn. 17).
II. Erweiterte Befugnis der Personen nach § 3 Nr. 1–3
2Der Befugnisrahmen der geschäftsmäßigen Steuerrechtshilfe (§§ 1, 2) schließt nicht die Rechtsbesorgung im ausländischen Steuerrecht – von Staaten außerhalb des EWR – ein; dennoch wird Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, ...