Der optimale Kurzvortrag
6. Aufl. 2011
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Thema 65 Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Deliktsfähigkeit
Einleitung
Die Begriffe wie z. B. Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit umschreiben verschiedene Fähigkeiten, die eine Person in der Rechtsordnung haben kann.
Hauptteil
Rechtsfähigkeit = Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
natürliche Personen (§ 1 BGB): Beginn mit der Vollendung der Geburt; Ende mit dem Tod
juristische Personen: Umfang ist insoweit beschränkt, als ihr die den natürlichen Personen vorbehaltenen Rechtsgebiete (insbes. das Familienrecht, aber auch die Staatsangehörigkeit) verschlossen sind
juristische Personen des Privatrechts (z. B. AG, GmbH) erlangen ihre Rechtsfähigkeit im Regelfall durch Eintragung in das vom zuständigen Gericht geführte Register
juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) erlangen ihre Rechtsfähigkeit mit ihrer Errichtung
Personengesellschaften (OHG, KG) besitzen Teilrechtsfähigkeit (§ 124 HGB/§ 161 Abs. 2, § 124 HGB); nach neuerer BGH-Rspr. auch die GbR
Geschäftsfähigkeit = Fähigkeit, Rechtsgeschäfte durch eigenes Handeln wirksam vorzunehmen
Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB)
beschränkte Geschäftsfähigkeit (7. bis 18. Lebensjahr; §§ 106 ff. BGB): grundsätzlich Einwilligung des...