Der optimale Kurzvortrag

6. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69841-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53696-0

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Der optimale Kurzvortrag (6. Auflage)

Thema 18 Abgrenzungsmerkmale Anlage- und Umlaufvermögen

Einleitung

Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Anlagevermögen (AV) oder Umlaufvermögen (UV) wichtig wegen Auswirkung z. B. auf Ansatz in der Bilanz, Bewertung, Abschreibungsmöglichkeiten.

Hauptteil

  • Anlagevermögen

    • Definition: alle Gegenstände, die dem Geschäftsbetrieb dauernd dienen sollen (§ 247 Abs. 2 HGB); Dies richtet sich nach Funktion und wirtschaftlicher Bedeutung für das Betriebsvermögen. Entscheidend dafür sind

    • planmäßig wiederholte betriebliche Nutzung,

    • tatsächliche Verwendung im Unternehmen sowie

    • funktional dauernde Nutzung für den allgemeinen Geschäftszweck.

    • Beispiele: Betriebsgrundstücke, Maschinen, Fuhrpark, auch auf Dauer angelegte Firmenbeteiligungen

    • Das Anlagevermögen bestimmt sich grundsätzlich nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften. Handelsgesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 247 ff.; § 266 Abs. 2 HGB. Einkommensteuergesetzliche Regelungen finden sich in § 4 Abs. 1, Abs. 3 Satz 4 ff.; § 5 Abs. 1 ff.; § 6; §§ 6b, 6c, 7, 7g, 7h, 7i EStG. Sie werden in der EStR sowie den EStH näher erläutert.

    • Einteilung: immaterielle Vermögensgegenstände (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert), Sachanlagen, Finanzanlagen (§ 247 Abs. 2 HGB und § 266 Abs. 2 HGB), bewegliche – unbew...

Der optimale Kurzvortrag

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