Der optimale Kurzvortrag
6. Aufl. 2011
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Thema 33 Übertragung stiller Reserven nach R 6.6 EStR
Einleitung
Durch bestimmte Vorfälle kann es zur unvermeidbaren, ungewollten Aufdeckung von stillen Reserven bei Wirtschaftsgütern kommen
R 6.6 EStR bietet Möglichkeit, Gewinnrealisierung durch eine Ersatzbeschaffung zu vermeiden
Hauptteil
Voraussetzungen
Ausscheiden eines Wirtschaftguts des Anlage- oder Umlaufvermögens aus dem Betriebsvermögen gegen Entschädigung, durch höhere Gewalt oder in Folge/zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs
Anschaffung/Herstellung eines Ersatzwirtschaftsgutes (Funktionsgleichheit!) innerhalb einer bestimmten Frist und Übertragung der aufgedeckten stillen Reserven auf die Anschaffungs-/Herstellungskosten (AK/HK), Einlage ist keine Ersatzbeschaffung
Übereinstimmung mit handelsrechtlichem Abschluss
Definitionen
Entschädigung (Zahlung muss für ausgeschiedenes Wirtschaftsgut selbst und nicht für Folgeschäden erfolgen)
höhere Gewalt (z. B. Brand, Sturm, Überschwemmung, Diebstahl, unverschuldeter Unfall)
behördlicher Eingriff (z. B. Enteignung, behördliche Bauverbote, behördlich angeordnete Betriebsunterbrechung, Inanspruchnahme für Verteidigungszwecke)
Funktionsgleichheit (v. a. funktionsgleiche Nutzung)
bestimmte Frist (bewegliche Wi...