Der optimale Kurzvortrag
6. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Thema 26 Der Teilwert
Einleitung
Wichtiger Bewertungsmaßstab neben den Anschaffungs-/Herstellungskosten (vgl. § 253 Abs. 1, 2 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
Ansatz von Gegenständen des Anlage-/Umlaufvermögens mit dem Teilwert in der Steuerbilanz nur, sofern er niedriger ist als die (fortgeführten) Anschaffungs-/Herstellungskosten (AK/HK), § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Satz 2 EStG
Hauptteil
Gesetzliche Definition (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG)
Fiktiver (geschätzter) Wert für ein Wirtschaftsgut,
der im Rahmen eines Gesamtkaufpreises für ein Unternehmen anzusetzen wäre,
bei Betriebsfortführung durch den Erwerber
steuerlicher Wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG), ähnliche Funktion wie der im Handelsrecht geltende „beizulegende Wert” (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB).
Teilwertermittlung (Grundsätze des Schätzverfahrens)
Wertobergrenze: Wiederbeschaffungs-/Anschaffungskosten bzw. Selbstkosten am Bilanzstichtag in Herstellungsfällen
Wertuntergrenze: Einzelveräußerungspreis (= gemeiner Wert/Verkehrswert)
Teilwertvermutungen:
Teilwert = AK/HK im Zeitpunkt des Erwerbs/der Fertigstellung (bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens auch später)
Teilwert = AK/HK - lineare AfA bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern und Bilanzstichtagen nach Anschaffung/Fertigstellung
Teilwert = Wiederbeschaffungskosten bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens (voraussic...