Der optimale Kurzvortrag

6. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69841-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53696-0

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Der optimale Kurzvortrag (6. Auflage)

Thema 2 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens i. S. des § 363 AO

Einleitung

  • § 363 AO regelt zwei Formen des Verfahrensstillstandes: die Aussetzung und das Ruhen

  • Die Vorschrift dient der Verfahrensökonomie

Hauptteil

  • Aussetzung des Verfahrens (§ 363 Abs. 1 AO)

    • Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens (Gericht oder einer Verwaltungsbehörde)

    • Ermessen der Finanzbehörde

    • Beispiel: Verfahren gegen einen Folgebescheid kann so lange ausgesetzt werden, als unklar ist, ob und wie der angefochtene Grundlagenbescheid geändert wird

    • Voraussetzungen:

      • aussetzungsfähiger Verwaltungsakt (Geldleistung, sonstige Leistung, Duldung oder Unterlassung wird verlangt; neben Steuerbescheiden kommen Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide, Finanzbefehle oder Verwaltungsakte im Vollstreckungsverfahren in Betracht)

      • Verwaltungsakt muss angefochten sein

      • ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts (summarische Prüfung der Erfolgsaussichten)

      • Vollziehung hätte eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte für den Betroffenen zur Folge

      • auf Antrag

    • Rechtsfolgen:

      Vollziehung (= Umsetzung/Verwirklichung durch die Finanzbehörde) wird aufgeschoben, bis Abschluss des Hauptsacheverfahrens

      Es ergeben sich weiterhin folgend...

Der optimale Kurzvortrag

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