Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung

3. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61112-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51363-3

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Rudolf Charlier, Jürgen F. Berners - Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung Online

§ 37 Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke

Rudolf Charlier, Jürgen F. Berners (März 2011)

Erläuterungen

I. Bedeutung der Vorschrift

1Unter Vermögensstatus ist die Aufstellung aller Vermögenswerte und Schulden zu verstehen. Ein Finanzstatus (oder Liquidationsstatus) enthält zusätzliche Angaben über die Fälligkeit der Vermögenswerte und Schulden, ggf. mit Verwertungsmöglichkeiten.

2Die Erstellung eines Vermögens- oder Finanzstatus gilt nur für steuerliche Zwecke.

3Anlass für solche Statuserstellungen sind häufig:

  • Stundung oder Teilzahlungsbewilligung, § 222 AO.

  • abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen, § 163 AO

  • Erlass, § 227 AO

  • Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung, § 258 AO

  • Aufstellung des Vermögensverzeichnisses bei eidesstattliche Versicherung, § 284 AO

4Die jeweilige Antragsgebühr entsteht zusätzlich zu der Gebühr nach § 37 StBGebV.

5Stellt der Steuerberater einen Vermögensstatus oder Finanzstatus für nicht-steuerliche Zwecke auf, so erhält er für eine vereinbare Tätigkeit nach § 57 Abs. 3 StBerG nach §§  612, 632 BGB die Vergütung entsprechend § 37 StBGebV.

II. Gebührenberechnung

6Die Vorschrift des § 37 StBGebV unterscheidet drei verschiedene Tätigkeiten:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tätigkeit
Gebührenrahmen
Erstellung eines Vermögens- oder Finanzstatus

Der Gebührenrahmen bezieht sich auf eine volle Gebühr nach Tabelle B.

Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung

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