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NWB Nr. 40 vom Seite 3113

Fortführung von Arztpraxen

Erwerb und Beteiligung aus rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht

Dr. Hansjörg Haack LL.M. und Christian Grothe

[i]Mustervertrag zur ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft NWB 2009 S. 3124Ein Dauerbrenner aus Sicht des Steuerberaters ist die Beratung von Ärzten anlässlich ihres Ausscheidens aus oder ihres Eintritts in eine Arztpraxis. Bis vor Kurzem bestand für Ärzte bei Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren die zwingende Notwendigkeit, ihre Arztpraxis bzw. ihre Beteiligung an einer ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft (früher Gemeinschaftspraxis) abzugeben. Sehr überraschend ist die Altersgrenze von 68 Jahren durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) v. (BGBl 2008 I S. 2426) mit Wirkung zum ersatzlos aufgehoben worden. Die Übertragung einer Arztpraxis bzw. die Beteiligung an einer Arztpraxis ist sehr komplex, da verschiedene Rechtsbereiche tangiert werden: Zunächst ist vertragsärztlich sicherzustellen, dass der Vertragsarztsitz auf den Nachfolger übergeht. Handelt es sich um eine Einzelpraxis, ist ein Kaufvertrag anzufertigen, der wiederum vertragsärztlichen Vorgaben entsprechen muss. Handelt es sich um die Beteiligung an einer ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft, ist ein Gesellschaftsvertrag anzufertigen, der die Interessen der bereits vorhanden...