Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 59 Voraussetzung der Steuervergünstigung

Huethig-Jehle-Rehm (Mai 2019)

Verwaltungsanweisungen

AEAO zu § 59 (Anh. III.1)

1. Voraussetzungen der Steuervergünstigung

1Ausgangspunkt und Maßstab der Steuervergünstigung gem. §§ 52 ff. ist allein das (innerstaatliche) deutsche Recht, gleichgültig, ob die betreffende Körperschaft im In- oder Ausland ansässig ist (BFH/NV 2017, 549, m. w. N.).

§ 59 regelt die Voraussetzungen der Gewährung der Steuervergünstigung.

Danach muss

  1. sich aus Satzung, Stiftungsgeschäft oder sonstiger Verfassung, zumindest aber im Wege der Auslegung anhand entsprechender Anhaltspunkte (BFH/NV 2017, 549, m. w. N.) ergeben,

    1. welchen Zweck die Körperschaft verfolgt,

    2. dass dieser Zweck gemeinnützig (§ 52), mildtätig (§ 53) oder kirchlich (§ 54) und selbstlos (§ 55) ist,

    3. und dass dieser Zweck ausschließlich (§ 56) und unmittelbar (§ 57) verfolgt wird,

    und

  2. die tatsächliche Geschäftsführung mit der Nr. 1 Buchstaben a–c übereinstimmen.

2. Verfolgung steuerbegünstigter Satzungszwecke

2Eine ordnungsmäßige Satzung ohne eine ihr entsprechende tatsächliche Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke steht der Gewährung der Steuervergünstigung deshalb genauso entgegen wie die tatsächliche Verfolgung eines steuerbegünstigten Zwecks ohne seine satzungsmäßige Verankerung (BFH, BStBl II 1985, 162).

Das Unterhalten wirtschaftlicher Geschäftsb...BStBl II 2003, 384