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BVerfG  - 1 BvR 2431/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 59, AO § 63 Abs 1, AO § 119 Abs 1, AO § 125 Abs 1, AO § 157 Abs 1 S 2, AO § 171 Abs 5, FGO § 108 Abs 1, FGO § 108 Abs 2, FGO § 118 Abs 2, FGO § 121 S 1, FGO § 127, FGO § 133a, GG Art 103 Abs 1, ErbStG 1974 § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG 1974 § 13 Abs 1 Nr 1

Rechtsfrage

Schenkungsteuer bei Zuwendungen an Sportvereine - hinreichende Bestimmtheit eines mehrere freigebige Zuwendungen zusammenfassenden Steuerbescheids - Offenkundigkeit des Mangels - Gegenleistung des Vereins - Bescheidänderung während des Revisionsverfahrens - keine Unanfechtbarkeit im Sinne von § 171 Abs. 5 AO durch Aufhebung eines unwirksamen Bescheids - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Zweck der Anhörungsrüge - Keine Umdeutung einer Anhörungsrüge in eine Gegenvorstellung bei fachkundigem Prozessvertreter

Verf.-Beschwerde

Änderung; Anhörungsrüge; Auslegung; Bestimmtheit; Bindung; Bundesfinanzhof; Fehler; Gegenleistung; Gegenvorstellung; Nichtigkeit; Offenbarkeit; Rechtliches Gehör; Revisionsverfahren; Schenkungsteuer; Sportverein; Steuerbescheid; Umdeutung; Unanfechtbarkeit; Wirksamkeit

Fundstelle(n):
CAAAC-71186

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