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BFH Urteil v. - I 242/61 U

Leitsatz

Für aus Kulanzgründen zu bewirkende Garantieleistungen können, auch ohne daß am Bilanztag bereits eine rechtsverbindliche Zusage vorliegt, Rückstellungen gebildet werden, wenn auf Grund von Kulanzleistungen in der Vergangenheit unter Berücksichtigung des pflichtgemäßen Ermessens des vorsichtigen Kaufmanns damit zu rechnen ist, daß Kulanzleistungen auch in Zukunft bewilligt werden, denen der Kaufmann sich nicht entziehen zu können glaubt.

Fundstelle(n):
MAAAB-51280

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