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Finanzgericht Berlin Beschluss v. - 7 B 7065/01 EFG 2001 S. 736

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3, EStG § 5 Abs. 1, EStG § 7g Abs. 3

Zum Nachweis des voraussichtlichen Aufwands für Garantieleistungen; buchmäßiger Nachweis der Bildung / Auflösung einer Ansparrücklage

Leitsatz

  1. Im Aussetzungsverfahren ist der Ansatz einer pauschalen Garantierückstellung in Höhe von 0,5 v. H. eines Jahresumsatzes angemessen, wenn der Steuerpflichtige keinen höheren Satz aufgrund präsenter Beweismittel nachweist.

  2. Der Zweck des § 7g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG ist nicht erfüllt, wenn Bildung und Auflösung der Rücklage weder aus dem Konto noch aus einer Umbuchungsliste ersichtbar sind. Außerhalb der Buchführung vorhandene Investitionsplanungen reichen für den buchmäßigen Nachweis nicht aus.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 736
PAAAB-06687

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