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BFH Urteil v. - I 176/57 U BStBl 1959 III S. 52

Leitsatz

  1. Das Finanzamt kann vor einer Einkommensteuer-Veranlagung nach Prüfung dem Steuerpflichtigen auf dessen Antrag die Zusage geben, einen rechtlich zweifelhaften Sachverhalt bei der künftigen Veranlagung in bestimmter Weise zu beurteilen.

  2. Hat das Finanzamt eine solche Zusage gegeben, die der Steuerpflichtige zur Grundlage einer wirtschaftlichen Maßnahme gemacht hat, so ist das Finanzamt an seine Zusage gebunden, auch wenn sich später bei einer Betriebsprüfung neue Tatsachen ergeben, die aber mit dem der Zusage zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zusammenhängen.

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 52
BFHE 1959 S. 137 Nr. 68
VAAAB-46586

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