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BFH Urteil v. - VII 182/60 U

Leitsatz

  1. Auskunftsersuchen nach § 205 AO sind nicht mehr zulässig, wenn das Veranlagungsverfahren abgeschlossen ist, es sei denn, daß sich bei einer Nachprüfung durch die Aufsichtsbehörde erhebliche Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die Veranlagung fehlerhaft ist.

  2. Auskunftsersuchen müssen den Grundsätzen von Recht und Billigkeit entsprechen.

Fundstelle(n):
AAAAB-48336

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