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Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Dieses Dokument wird nicht mehr aktualisiert und entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Rechtsstand.
I. Definition
Unter Mitarbeiterkapitalbeteiligung versteht man die Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen des Arbeitgebers oder an einem fremden Unternehmen auf schuld- bzw. gesellschaftsrechtlicher Basis. Dies kann u.a. durch die Ausgabe von Wertpapieren (z.B. Aktien, Gewinnschuldverschreibungen, Anteilscheinen an Aktienfonds) und nicht verbrieften Vermögensbeteiligungen (z.B. Genossenschaftsanteilen an Kreditinstituten, stillen Beteiligungen beim ArbG und Darlehensforderungen gegen den ArbG) geschehen.
Dabei kann der Arbeitgeber von unterschiedlichen Motiven geleitet werden. Einerseits kann die Mitarbeiterbeteiligung der Kapitalbeschaffung des Unternehmens dienen, andererseits kann auch die Motivation der Mitarbeiter im Vordergrund stehen (Incentive), bei der oft auf eine finanzielle Eigenleistung des Arbeitnehmers verzichtet wird (z.B. Gratisaktien).
Die Beteiligung von Arbeitnehmern wird vom Staat in mehrfacher Hinsicht unterstützt, dieser Beitrag geht auf die Förderung durch § 3 Nr. 39 EStG ein. Zu vermögenswirksamen Leistungen, Arbeitnehmer-Sparzulage und Pauschalbesteuerung des Sachb...