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StuB Nr. 13 vom Seite 522
Steuerfreie Vermögensbeteiligungen: Was heißt „gegenwärtiges“ Dienstverhältnis?
Nach § 3 Nr. 39 EStG sind die Vorteile des Arbeitnehmers im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von bestimmten Vermögensbeteiligungen bis zu 2.000 € (gilt ab 2024) im Kalenderjahr steuerfrei.