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BFH Urteil v. - VIII R 153/81 BStBl 1983 II S. 627

Gesetze: BewG § 19BewG § 75EStG § 21EStG § 21a

Leitsatz

1. Bewohnt jemand, der sein Einfamilienhaus unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs veräußert hat, dieses Einfamilienhaus aufgrund des Vorbehaltsnießbrauchs selbst, ist ihm der Nutzungswert der Wohnung gem. § 21 Abs. 2, 1. Alternative EStG zuzurechnen.

2. Der Nutzungswert ist nach § 21a EStG zu ermitteln, und zwar auch dann, wenn dem Vorbehaltsnießbraucher das Einfamilienhaus im Einheitswertbescheid nicht zugerechnet worden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 627
BFHE S. 180 Nr. 138,
DAAAB-02741

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