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BFH Urteil v. - IX R 55/82 BStBl 1987 II S. 210

Gesetze: EStG (1975) § 21a Abs. 1, Abs. 2 S. 2

Leitsatz

Wird ein Einfamilienhaus im Laufe eines Veranlagungszeitraums in ein Zweifamilienhaus umgewandelt, so ist § 21a EStG nur für den Zeitraum anwendbar, in dem es als Einfamilienhaus selbstgenutzt worden ist. Das Gebäude ist nach seiner Fertigstellung als Zweifamilienhaus für den Rest des Veranlagungszeitraums einkommensteuerrechtlich bereits als Zweifamilienhaus - entsprechend dem für den nächsten Feststellungszeitpunkt zu treffenden Einheitswert - zu behandeln.

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 210
BFHE S. 271 Nr. 148,
IAAAA-98034

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