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BFH Urteil v. - VII K 31/67 BStBl 1971 II S. 740

Gesetze: FGO § 111

Leitsatz

1. Die Klage auf Zahlung von Prozeßzinsen kann sowohl mit der Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid als auch mit der Verpflichtungsklage wegen eines Erstattungs- oder Vergütungsanspruchs verbunden werden.

2. Ansprüche auf Erstattung von Abgaben aus Billigkeitsgründen sind auch dann nicht nach § 111 FGO zu verzinsen, wenn der Kläger die Verpflichtung der Behörde zur Vornahme der Billigkeitsmaßnahme verlangen kann.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 740
BFHE S. 28 Nr. 103,
OAAAA-98930

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