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BFH Urteil v. - VI R 92/98 BStBl 1999 II S. 708

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. aEStG § 32 Abs. 5 Satz 1EStG § 62 Abs. 1EStG § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2BKGG a. F. § 2RsprEinhG § 2 Abs. 1

Zur Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG gehört auch die Vorbereitung auf eine Promotion, wenn diese im Anschluß an das Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt wird. Zur Zweckrichtung des Kindergeldes und dessen steuerrechtlicher Beurteilung

Leitsatz

Zur Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG gehört auch die Vorbereitung auf eine Promotion, wenn diese im Anschluß an das Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 708
UAAAA-96637

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