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Sächsisches FG Urteil v. - 7 K 2307/01 (Kg)

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 32 Abs. 4 S. 2, EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Promotionsstudium einer Diplompsychologin als kindergeldrechtliche Berufsausbildung

Familienleistungsausgleich

Leitsatz

1. Bereitet sich die Tochter nach dem Studienabschluss ernsthaft und nachhaltig auf die Promotion vor, befindet sie sich auch dann weiter in Berufsausbildung, wenn sie während dieser Zeit Teilzeit-Arbeitsverträge als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität mit bis zu 50 % der regulären Arbeitszeit eingeht, die ihr genügend Zeit für eine nachhaltige Promotionsvorbereitung lassen.

2. Zum Ausschluss des Kindergeldanspruchs bei einer Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes sowie zur Abgrenzung von Halbtagstätigkeit und Nebenjobs.

Fundstelle(n):
QAAAB-12730

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