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BFH Urteil v. - I R 54/91 BStBl 1993 II S. 311

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2KStG § 27

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer Gewinntantieme zwischen GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer als Entgelt für die Geschäftsführertätigkeit

Leitsatz

Vereinbart eine GmbH mit ihren beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern als Entgelt für die Geschäftsführertätigkeit ausschließlich eine Gewinntantieme, so kann diese unter Würdigung aller Umstände im Einzelfall eine verdeckte Gewinnausschüttung sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 311
BFH/NV 1993 S. 22 Nr. 4
HAAAA-94427

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