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Finanzgericht des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 290/01

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Vereinbarung einer Nur-Gewinntantieme in der Aufbauphase keine verdeckte Gewinnausschüttung

Aussetzung der Vollziehung

Aussetzung der Vollziehung bzgl. des Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheides 1999

Leitsätze

Die Zahlung einer auf die Aufbauphase des Unternehmens (hier: 30 Monate) befristeten Nur-Gewinntantieme an die Gesellschaftergeschäftsführer führt auch dann nicht zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn – weil hierfür ein anteilsmäßiger Bezug nicht ausreicht– eine betragsmäßige Begrenzung nicht erfolgt ist (Verfahren der Aussetzung der Vollziehung).

Der Körperschaftsteuer- und der Gewerbesteuermessbescheid 1999 werden bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung von der Vollziehung ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Fundstelle(n):
KAAAB-12570

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