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BFH Urteil v. - V R 86/85 BStBl 1991 II S. 729

Gesetze: FGO § 41 Abs. 1

- Zulässigkeit der Feststellungsklage (§ 41 Abs. 1 FGO) nur bei schlüssig geltend gemachter Rechtsgefährdung - Eigenes abgabenrechtliches Feststellungsinteresse erforderlich - Zur Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft

Leitsatz

Die (Nichtigkeits-)Feststellungsklage gemäß § 41 Abs. 1 FGO ist nur dann zulässig, wenn der Kläger schlüssig behauptet, durch den angeblich nichtigen Verwaltungsakt in seinen Rechten gefährdet zu sein; das Feststellungsinteresse muß daher ein eigenes abgabenrechtliches - nicht lediglich privatrechtliches - Interesse sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 729
BFH/NV 1991 S. 57 Nr. 9
SAAAA-93781

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