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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 205/12 EFG 2013 S. 1156 Nr. 14

Gesetze: FGO § 65 Abs. 1 S. 1, BGB § 133, BGB § 157

Auslegung der Klageschrift bei fehlerhafter Benennung des Klägers

Auslegung Klageschrift nach BGB-Grundsätzen

Leitsatz

1. Es ist unschädlich, dass der Name und die Anschrift des Klägers aus der Klageschrift nicht ausdrücklich hervorgehen, wenn diese Angaben durch Auslegung ermittelt werden können.

2. Bei der Auslegung der in der Klageschrift verkörperten Prozesshandlung sind die für die Auslegung von Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze (Ermittlung der in der Erklärung verkörperte Wille anhand der erkennbaren Umstände) entsprechend anwendbar.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1156 Nr. 14
LAAAE-36227

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