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BFH Urteil v. - VIII R 29/82 BStBl 1985 II S. 308

Gesetze: FGO § 96EStG § 4 Abs. 2 und 4

Wer behauptet, daß die Passivierung von Provisionen und Zinsen betrieblich veranlaßt sei (§ 4 Abs. 4 EStG), trägt hierfür die Beweislast

Leitsatz

1. Wer behauptet, daß die Passivierung von Provisionen und Zinsen betrieblich veranlaßt ist (§ 4 Abs. 4 EStG), trägt hierfür die Feststellungslast.

2. Soweit der Passivposten für vergangene, nicht mehr berichtigungsfähige Veranlagungszeiträume gebildet worden ist, ist er in der ersten offenen Bilanz gewinnerhöhend auszubuchen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 308
MAAAA-92036

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