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BFH Urteil v. - III R 2/87 BStBl 1990 II S. 752

Gesetze: InvZulG 1982 § 4b

Keine betriebliche Nutzung eines Wirtschaftsguts (hier: PKW) bei Gebrauchsüberlassung aufgrund eines gesellschaftsrechtlichen Verhältnisses

Leitsatz

Eine ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines Kraftfahrzeugs durch eine Kapitalgesellschaft setzt voraus, daß die Gesellschaft das Fahrzeug ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer außerhalb des gesellschaftsrechtlichen Verhältnisses im Rahmen eines besonderen schuldrechtlichen Vertrags, z.B. eines Anstellungs- oder Mietvertrags, zur Verfügung gestellt hat. Dafür trägt die Kapitalgesellschaft die Feststellungslast.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 752
BFH/NV 1990 S. 70 Nr. 9
NAAAA-93372

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