Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
InfoCenter - Stand: 23.02.2026

Übergangskonsolidierungen (HGB, IFRS)

Prof. Dr. Carsten Theile

1. Begriff und Anwendungsbereich

Als Übergangskonsolidierung wird der Wechsel der Konsolidierungsmethode bezeichnet, der seinerseits von einem Statuswechsel der Beteiligung hervorgerufen wird. Die Übergangskonsolidierung ist damit ein reines Konzernabschlussthema.

Beispiel

Das Unternehmen M hält zum 31.12.x1 40 % der Anteile und Stimmrechte an Unternehmen N und übt auf N maßgeblichen Einfluss aus. Damit handelt es sich bei N um ein assoziiertes Unternehmen, auf das die Equity-Methode im Konzernabschluss von M angewendet wird. In x2 erwirbt M weitere 30 % der Anteile und Stimmrechte an N, so dass die control-begründende Schwelle von mehr als 50 % der Stimmrechte von M überschritten ist. Bei N handelt es sich nunmehr um ein Tochterunternehmen von M. Eine solche Veränderung der Qualifikation der Beteiligung wird als Statuswechsel bezeichnet: Es liegt ein Statuswechsel von einem assoziierten zu einem Tochterunternehmen vor. Der Statuswechsel führt zum Wechsel der Konsolidierungsmethode. Auf das nun Tochterunternehmen N darf nicht mehr die Equity-Methode angewendet werden; es ist voll zu konsolidieren, d. h. alle Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge des N sind nun in den Konzernabschluss des M zu übernehmen unter Weglassung aller Innenbeziehungen.

Auch der umgekehrte Fall – beispielsweise der Statuswechsel von einem beherrschten Tochterunternehmen bis hin zur einfachen Beteiligung – führt zu einem Wechsel der Konsolidierungsmethode.

Beispiel

Das Unternehmen K veräußert Anteile am Unternehmen L. In x1 betrug der Anteilsbesitz 80 %, L wurde im Konzernabschluss des K als Tochterunternehmen vollkonsolidiert. In x2 wird der Anteilsbesitz um 70 % auf 10 % reduziert; bei L handelt es sich damit nicht mehr um ein Tochterunternehmen, sondern um eine einfache Beteiligung. Ein entsprechender Statuswechsel liegt vor. L wird nicht mehr vollkonsolidiert; aus Konzernsicht muss eine Entkonsolidierung vorgenommen werden. Der Beteiligungsbuchwert der verbliebenen 10 % der Anteile wird sowohl im Jahres- als auch im Konzernabschluss in einer Zeile ausgewiesen, wobei die Buchwerte im Jahres- und Konzernabschluss voneinander abweichen können.

Im Wesentlichen sind folgende Sachverhalte unter den Übergangskonsolidierungen zu erfassen:

  • Aufwärtskonsolidierungen (von einfachen Beteiligungen über ggf. assoziierte oder Gemeinschaftsunternehmen bis zu Tochterunternehmen, jeweils mit Wechsel der Konsolidierungsmethode).

  • Abwärtskonsolidierungen (von Tochterunternehmen über ggf. Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierte Unternehmen bis zu einfachen Beteiligungen, jeweils mit Wechsel der Konsolidierungsmethode).

Bei Veränderungen von (Mehrheits-)Beteiligungen ohne Statuswechsel handelt es sich nicht um Übergangskonsolidierungen, weil sich die Konsolidierungsmethode nicht ändert. Man spricht hier von Auf- und Abstockungen (der Beteiligung) ohne Statuswechsel. Da die hierbei auftretenden Probleme ähnlich sind, werden sie auch hier behandelt

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen