Umsatzsteuer Kommentar
2026
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§ 25b Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
STERZINGER, Ortsbestimmung und Umsatzsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften – Die Zuordnung der Warenbewegung bei Beförderung/Versendung durch den Zwischenerwerber, NWB 2013 S. 4028; KÖRNER, Reihengeschäfte innerhalb der EU und mit Drittstaaten, MwStR 2014 S. 763; REIß, Innergemeinschaftliches Reihengeschäft – Befreite Lieferung und Erwerbsbesteuerung, UR 2015 S. 733; SZABO/TAUSCH, Der Einzug des Reihengeschäfts in das Unionsrecht, UVR 2019 S. 53; KEMPER, Neue Anforderungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ab dem , UR 2019 S. 241; NEESER, EuG bejaht das Dreiecksgeschäft bei mehr als drei Beteiligten, UVR 2026 S. 52.
I. Allgemeines
1. Entstehung und Zweck der Vorschrift
a) Einfügung der Vorschrift durch das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997
1Die Vorschrift des § 25b UStG ist durch Art. 1 Nr. 15 des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1996 v. (BGBl 1997 I S. 1851) in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorschrift enthält die Sonderregelung zur Umsatzbesteuerung von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften. Die Vorschrift ist mit Wirkung v. in Kraft getreten (Art. 7 Abs. 2 des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997).