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Häusliches Arbeitszimmer
Blick in die aktuelle Rechtsprechung
Immer wieder gibt es Streitigkeiten über die steuerliche Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Die Aufwendungen können vollumfänglich oder nur bis zu 1.250 € im Jahr abziehbar oder auch gänzlich vom Abzug ausgeschlossen sein. Die Rechtsprechung aus dem Jahr 2014 hat sich mit für die Praxis wesentlichen Fragen auseinandergesetzt. Über diese aktuellen Entwicklungen wird nachfolgend ein Überblick gegeben.
Langenkämper, Arbeitszimmer, infoCenter NWB FAAAA-41694
Über die steuerliche Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gibt es immer wieder Streitigkeiten.
Die Aufwendungen können vollumfänglich oder nur bis zu 1.250 € im Jahr abziehbar und sogar auch vollständig vom Abzug ausgeschlossen sein.
Die aktuelle Rechtsprechung aus dem Jahr 2014 hat sich mit für die Praxis wesentlichen Fragen auseinandergesetzt und in vielen speziellen Fällen (z. B. Poolarbeitsplatz) die Zulässigkeit des Abzugs – wenn auch nicht abschließend – geklärt.
I. Gesetzliche Grundlage
[i]Seifert, Zur Aufteilbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, NWB 2014 S. 488 NWB SAAAE-55060 Rolfes/Seifert, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, StuB 2013 S. 848 NWB FAAAE-48603 Rolfes, Aufteilbarkeit von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer – Vorlage an den Großen Senat des BFH, StuB 2014 S. 261 NWB GAAAE-61061Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind vollumfänglich als Betriebsausgab...