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Aufteilbarkeit von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer – Vorlage an den Großen Senat des BFH
Anmerkungen zum
Der IX. Senat des BFH hat den Großen Senat in einer für die Beratungspraxis wichtigen Frage angerufen . Bislang waren Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nur dann abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer nahezu ausschließlich für berufliche/betriebliche Zwecke genutzt wurde. Nach der Entscheidung des Großen Senats zu gemischten Aufwendungen bei Reisekosten stellt sich die Frage, ob nicht auch bei einer gemischten Nutzung eines Arbeitszimmers eine Aufteilung in abziehbare und nicht abziehbare Aufwendungen möglich ist. Im Gegensatz zu anderen Senaten bejaht der IX. Senat eine mögliche Aufteilung.
Nach Ansicht des IX. Senats sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer entsprechend den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats vom aufzuteilen.
Die zu erwartende Entscheidung des Großen Senats ist auch über die Fälle des häuslichen Arbeitszimmers hinaus von Bedeutung. Nach einer Aufgabe des Aufteilungs- und Abzugsverbots geht es nun um die konkreten Anforderungen an sachgerechte Aufteilungskriterien.
Betroffenen Stpfl. ist zu raten, einerseits laufende Besteuerungsverfah...