DBA-Kommentar
2025
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Vorwort
Mit der 63. Ergänzungslieferung erhalten Sie die folgenden grundlegend überarbeiteten Kommentierungen:
Art. 16 OECD-MA von Dr. Stefan Wilk
DBA Österreich von Sergej Müller
Nach Art. 16 OECD-MA wird das Besteuerungsrecht für Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen dem Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft als Quellenstaat zugewiesen. Erfasst werden Vergütungen jeglicher Art, die speziell und abgrenzbar für eine Überwachung der Gesellschaft bezogen werden. Das Recht des Wohnsitzstaates des Aufsichtsrats, diese Vergütungen ebenfalls zu besteuern, wird durch die Vorschrift nicht eingeschränkt; dort wird eine Doppelbesteuerung nach allgemeinen Grundsätzen entweder durch eine Freistellung oder eine Anrechnung vermieden.
Mit dieser Ergänzungslieferung wird eine grundlegende Überarbeitung des DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich in den Kommentar aufgenommen. Die Überarbeitung erfolgt vor dem Hintergrund einer fortentwickelten Verwaltungspraxis, reflektiert aktuelle gesetzliche Änderungen und berücksichtigt darüber hinaus maßgebliche Entwicklungen in der nationalen sowie internationalen Rechtsprechung.
Das aktuell gültige DBA...