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Die ertragsteuerliche Organschaft
Neuerungen aus Finanzverwaltung und Rechtsprechung
Die „kleine Organschaftsreform“ wurde vor ca. drei Jahren verabschiedet. Seitdem haben sowohl die Rechtsprechung als auch die Finanzverwaltung ihr Verständnis zur ertragsteuerlichen Organschaft (§ 14 KStG ff., § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG) fortentwickelt. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen praxisrelevanten Änderungen vorwiegend der Jahre 2015 und 2016.
FinMin Schleswig-Holstein, KSt-Kurzinfo Nr. 3/2016 vom - VI 3011 - S 2770 - 086 NWB LAAAF-68547, NWB GAAAF-75065
Was ist bei der praktischen Umsetzung der ertragsteuerlichen Organschaft zu beachten?
Was gilt zum Gewinnabführungsvertrag?
Wie hat sich die Finanzverwaltung bei weiteren Fragen positioniert?
I. Einführung
[i]Pohl, Die KStR 2015 – Wichtige Neuerungen im Hinblick auf die körperschaftsteuerliche Organschaft, NWB 32/2016 S. 2424 NWB UAAAF-78799 Die Finanzverwaltung nimmt mit den Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 zu praxisrelevanten Fragen wie z. B. die Anwendung von § 8c KStG in Organschaftsfällen oder der Auflösung von Ausgleichsposten bei Minder- und Mehrabführungen Stellung. In aktuellen Verlautbarungen äußerte sich die Finanzverwaltung zudem zu Möglichkeiten zur Heilung von fehlerhaften Bilanzansätzen i. S. von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 4 KStG. Die Finanzgerichte und der BFH haben sich zuletzt ebenso mit wichtigen praktischen Anwendungsfragen bezüglich der Anerkennung, Durchführung ...